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Aktuelles vom Senioren-Treff

Diesmal ging es in die Natur

Am Mittwoch, es war der 14.08.2013, fuhren wir mit dem Bus nach Saxdorf, um den Pfarrgarten zu besichtigen. Als wir dort eintrafen, wurden wir schon von Pfarrer Zahn und dem Gärtner, Herrn Bethke erwartet. Nach der Begrüßung bekamen wir von Herrn Bethke eine Führung durch den wunderschönen Garten. Hierbei gab es viel zu entdecken. So sahen wir zum Beispiel alte Rosensorten, die einen wunderschönen Duft verströmten und heute kaum noch zu finden sind.

Pfarrgarten Saxdorf

Foto: ASB/RVEE

Aber auch seltene Pflanzen und jahrzehnte alte Bäume konnten wir bestaunen.

Nach dem interessanten Rundgang war für uns schon der Kaffeetisch mit köstlichem Kuchen gedeckt. Hierbei erzählte uns Pfarrer Zahn die Entstehung des Pfarrgartens und die Geschichte der Kirche, welche wir später noch besichtigten. Als Abschluss sangen wir gemeinsam ein Lied, wobei uns der Pfarrer auf der neuen Orgel begleitete.

Den 22.08.2013 nutzten wir, um wieder einmal auf der schwarzen Elster mit dem Schlauchboot zu fahren. Start war in Wahrenbrück bei schönstem Sonnenschein.

Mit Getränken und Sonnenschirmen an Bord fuhr uns Herr Gahse Richtung Neumühl, obwohl ihn der Wind ab und an herausforderte, um uns auf Kurs zu halten. Auf jeden Fall genossen wir die Ruhe in der wunderbaren Natur. In Neumühl angekommen, ließen wir uns im „ Elsterstübchen“ Kaffee und frisch gebackenen Kuchen schmecken. Es war wieder ein schöner Nachmittag.

Bei unserer monatlichen Seniorenakademie ging es diesmal um das Thema „Rente und Steuern“. Hierzu konnten wir eine Mitarbeiterin von der Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in Bad Liebenwerda bei uns begrüßen. Sie informierte darüber, dass sich die Besteuerung von Renten und die steuerliche Freistellung von Beiträgen zur Altersvorsorge seit 2005 grundlegend geändert haben. So war schon in der Vergangenheit ein Rentner verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, aber das Finanzamt konnte diese  von der Steuererklärungspflicht entbinden, wenn das zu versteuernde Einkommen den steuerlichen Grundfreibetrag nicht überschritt. Zu konkreten Fragen bei jedem einzelnen Fall erteilen das Finanzamt, Lohnsteuerhilfevereine oder Steuerberater genauere Auskünfte, da  dies von vielen Faktoren abhängig ist, so die  Mitarbeiterin.