365 Tage im Jahr für Sie unterwegs!
- Fahrten zum Krankenhaus sowie vom Krankenhaus nach Hause
- Fahrten zur Serienbehandlung, wie: Dialyse, Chemo- oder Strahlentherapie
- Fahrten zu ambulanten Operationen, Tageskliniken (Ambulante Behandlungen, die einen stationären Aufenthalt ersetzen)
- Fahrten zu ambulanten Behandlungen (Arztbesuche, Krankengymnastik, ambulante Behandlungen im Krankenhaus) für Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit den Buchstaben aG, H oder Bl und Personen mit der Pflegestufe 2 oder 3
In Sonderfällen, auf ärztliche Anordnung, können auch Personen ohne diesen amtlichen Nachweis eine Kostenübernahme bei der Krankenkasse beantragen.
Zum Nachweis dieser Vorraussetzungen und zur Abrechnung mit der Krankenkasse benötigt der ASB eine ärztliche Verordnung, auf der vom Arzt als Beförderungsmittel "Taxi / Mietwagen" bzw. zusätzlich die medizinisch-technische Ausstattung wie z.B. "Rollstuhl", "Tragestuhl", oder "liegend" vermerkt sein muss.
ASB Fahr- und Begleitdienst Falkenberg
Karl-Marx-Str. 1
04895 Falkenberg
ASB Fahr- und Begleitdienst Elsterwerda
Burgstraße 28
04910 Elsterwerda