Konfrontatives Einzeltraining
Konfrontatives Einzeltraining nach § 27(3) SGB VIII
Das Angebot des Konfrontativen Einzeltrainings richtet sich an Jugendliche ab 12 Jahre und junge Volljährige, welche bereits mehrfach mit kleineren und mittleren Delikten strafrechtlich in Erscheinung getreten sind und nicht gruppenfähig sind bzw. aus sozialpädagogischer Sicht durch ein intensives Einzeltraining besser erreicht werden können.
Das Einzeltraining richtet sich an Jugendliche und junge Volljährige, die in einem oder mehreren der folgenden Fähigkeitsbereichen Defizite aufweisen:
- Konfliktfähigkeit
- Reflexionsfähigkeit
- Kommunikationsfähigkeit
- Selbst- und Fremdwahrnehmung
- Gewaltfreie Handlungsstrategien
Ziele
In Abstimmung mit dem Hilfeplan sehen wir im Einzelfall im „Konfrontativen Einzeltraining“ folgende relevante Zielsetzungen:
- Förderung und Übung der Selbst- und Fremdwahrnehmung
- Entwicklung von Kommunikations- und sozialer Konfliktfähigkeit
- Entwicklung eines Verständnisses demokratischer Rechte und Pflichten insbesondere im sozialen Zusammenleben anderer Bürger
- Schaffung von Stabilisierungsangeboten zur erfolgreichen Bewältigung emotionaler und psychischer Schwierigkeiten
- Erarbeiten von Ansetzen gewaltfreier Handlungsstrategien
- Steigerung der Frustrationstoleranz
- Vermittlung der Opferperspektive
- Bewusstmachung von eigener Verantwortlichkeit
Individuelle Ziele sollen innerhalb des Einzeltrainings festgelegt werden, wobei die persönlichen Erwartungen der Jugendlichen in die Zielfindung einfließen sollten.
Finanzierung: Fachleistungsstunde