Kinderschutz
Hinzuziehung und Beratung durch eine ,,insoweit erfahrene Fachkraft“
Alle Personen, die beruflich mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben, haben gemäß Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) einen Anspruch auf die Beratung durch eine „insoweit erfahrene Fachkraft“.
Das Angebot des Trägers richtet sich:
* an alle Fachkräfte, die Leistungen nach dem SGB VIII erbringen (§ 8a SGB VIII),
* an alle Personen, die beruflich in Kontakt mit Kindern oder Jugendlichen stehen (§ 8b SGB Vlll ),
* an Berufsgeheimnisträger*innen (§ 4 KKG),
welche in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung eines Kindes oder Jugendlichen wahrnehmen und eine externe Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft benötigen.
Zugang zum Angebot
- ASB RV Elbe-Elster e.V., Jugendhilfeverbund, Falkenberger Str.10, 04916 Herzberg
- Anfragen und Terminvereinbarung unter 03535 / 403236 oder jhv@asbee.de
Finanzierung
Beratung ist kostenfrei