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Eingliederungshilfen

Bereich:  Bildung

                 Lebenswelten (soziale Teilhabe) - Alltagsassistenz, Hort, Kindertagesstätte

Zielgruppe

Zielgruppe der Hilfe nach § 35a Abs. 1 SGB VIII sind Kinder, Jugendliche und junge Volljährige. Der Schwerpunkt liegt dabei auf Kinder in Kindertagesstätten, Kinder/Jugendliche

im schulpflichtigen Alter, die von seelischer Behinderung bedroht oder betroffen sind

  • dadurch an ihrer gleichberechtigten Teilhabe am Leben gehindert sind,
  • bei denen Abweichungen der seelischen Gesundheit diagnostiziert wurden,
  • Kinder und Jugendliche, deren Abweichung vom alterstypischen Zustand der seelischen Gesundheit länger als 6 Monate dauert

Ziele

Bei der Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII definieren wir folgende Zielstellungen, die je nach Einzelfall zu spezifizieren sind:

  • die Kinder/ Jugendlichen in die Gesellschaft zu integrieren,
  • sie in ihrer Teilhabe an Bildung zu unterstützen,
  • sie in ihrer sozialen Teilhabe zu unterstützen
  • ihr Erlernen zu fördern, mit Abweichungen zu leben, um eine positive Weiterentwicklung zu ermöglichen,
  • die Eltern in Form von Beratungsgesprächen zu unterstützen, mit den Besonderheiten ihres Kindes umgehen zu können,
  • eigener Ressourcen von Kind und Familie zu mobilisieren die Kinder und Jugendlichen vor drohender seelischer Behinderung zu schützen,
  • sie zu befähigen, ein ihren individuellen Möglichkeiten entsprechendes selbständiges und eigenverantwortliches Leben zu führen,
  • sie bei der Entwicklung eines stabilen Selbstwertgefühls zu unterstützen,
  • die Ressourcen der Kinder zu fördern, damit sie Entwicklungsdefizite aufzuarbeiten und Verhaltensauffälligkeiten korrigieren können,
  • sie in ihrem sozialen Lernen und Miteinander zu bestärken,
  • eine Lebensperspektive mit den Kindern und Jugendlichen im Rahmen ihrer individuellen Möglichkeiten zu entwickeln,
  • Entwicklungsrückstände aufzuarbeiten,
  • Lerndefizite auszugleichen,
  • die Entwicklung sozialer Kompetenzen zu fördern,
  • eine Möglichkeit der Erprobung von Kontaktaufbau und Beziehungsgestaltung zu gewährleisten,
  • die Entwicklung hilfreicher Kommunikationsstrukturen zu unterstützen,
  • Selbst- und Fremdwahrnehmung zu fördern,
  • Konfliktlösungsstrategien zu erarbeiten und
  • den Erwerb neuer positiver Verhaltensmuster zu verstärken

 

Leistungsangebot im Bereich Bildung

Schule/Ausbildung

Leistungen des Trägers für die Eingliederungshilfe nach § 35 a SGB VIII sind:

Pädagogische Leistungen im Sinne der Organisation und Unterstützung bei der Durchführung des Schul-/Ausbildungsalltages. Dazu können gehören:

  • Einstimmung auf den Schul-/Ausbildungsalltag (Begrüßung, Motivation, Ziele abstecken)
  • Schulbeginn (Abholen vom Bus, Orientierung im Schulgebäude, Begleiten zum Klassenraum, Ausziehen der Kleidung, Material für den Unterricht bereitlegen)
  • Schul-/Ausbildungsalltages im Rahmen des Stundenplans und Sicherung der Pausenzeiten (Einhalten der Pausenzeiten, Orientierung im Schulgebäude, Begleiten zu Fach- und Unterrichtsräumen, Sporthalle, Schwimmbad, Medienräumen, Sitzecken, Speiseräumen, Unterstützung von Toilettengänge bei Bedarf ohne pflegerische Aufwendungen, Aus- und Anziehen der Kleidung, Bereitlegen von Unterrichtsmaterialien)
  • Unterrichtsverlauf (Unterstützung bei der Vermittlung von Wissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten entsprechend des Störungsbildes)
  • Einnahme von Mahlzeiten (Essen und Trinken im Klassenverband oder individuell, besondere Ess- und Trinkgewohnheiten beachten, Einhalten der Pausenzeiten)
  • Schulende (Materialien in den Ranzen packen, Anziehen der Kleidung, Orientierung im Unterrichtsgebäude, Begleitung zum Bus oder Hort).
  • Heranführung an einen regelmäßigen Schulbesuch/Ausbildung
  • Begleitung bei Erledigung von Hausaufgaben / Facharbeiten usw.

Leistungsangebot in der Lebenswelt (soziale Teilhabe)

Zu den Leistungen des Trägers im Sinne der Unterstützung, Begleitung und Befähigung bei einer selbstbestimmten und eigenverantwortlichen Lebensführung des Kindes/Jugendlichen/Junge Volljährige gehören:

  • Assistenzleistungen – z.B. Lebensweltführung, die Gestaltung sozialer Beziehungen, die persönliche Lebensplanung, die Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben, die Freizeitgestaltung einschließlich sportlicher Aktivitäten usw.
  • Leistungen zum Erwerb und Erhalt praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten – z.B.  Vornahme lebenspraktischer Handlungen einschließlich hauswirtschaftlicher Tätigkeiten zu befähigen, sie auf die Teilhabe am Arbeitsleben vorzubereiten, ihre Sprache und Kommunikation zu verbessern und sie zu befähigen, sich ohne fremde Hilfe sicher im Verkehr zu bewegen

Kindertagesstätte

Leistungen des Trägers für die Eingliederungshilfe nach § 35 a SGB VIII sind:

Pädagogische Leistungen im Sinne der Organisation und Unterstützung bei der Durchführung des Kitaalltages. Dazu können gehören:

  • Einstimmung auf den Kitaalltag (Begrüßung, Motivation, Ziele abstecken)
  • Kitabeginn (Übernahme von den KE, Orientierung im Gebäude, Begleiten zum Gruppenraum, Ausziehen der Kleidung, Reflexion des Vormittags, Material für die Beschäftigungen bereitlegen)
  • Kitaalltag im Rahmen des Erziehungsplans und Sicherung der Nachmittagszeiten (Einhalten der Essenszeiten, Orientierung im Kitagebäude, Begleiten zu Räumen, Sporthalle, Schwimmbad, Medienräumen, Sitzecken, Speiseräumen, Unterstützung von Toilettengänge bei Bedarf ohne pflegerische Aufwendungen, Aus- und Anziehen der Kleidung, Bereitlegen von Materialien zur Beschäftigung)
  • Beschäftigung in der Kita (Unterstützung bei der Vermittlung von Wissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten entsprechend des Störungsbildes)
  • Einnahme von Mahlzeiten (Essen und Trinken in der Kitagruppe oder individuell, besondere Ess- und Trinkgewohnheiten beachten, Einhalten der Zeiten)
  • Kitaende (Materialien, Spielzeug aufräumen, Anziehen der Kleidung, Orientierung im Kitagebäude, Begleitung zur Wohnung bzw. Übergabe an die KE in der Kita)

Hort

Leistungen des Trägers für die Eingliederungshilfe nach § 35 a SGB VIII sind:

Pädagogische Leistungen im Sinne der Organisation und Unterstützung bei der Durchführung des Hortalltages. Dazu können gehören:

  • Einstimmung auf den Hortalltag (Begrüßung, Motivation, Ziele abstecken)
  • Hortbeginn (Abholen vom Bus, Orientierung im Gebäude, Begleiten zum Hortraum, Ausziehen der Kleidung, Reflexion des Vormittags, Material für die Hausaufgaben bereitlegen)
  • Hortalltages im Rahmen des Erziehungsplans und Sicherung der Nachmittagszeiten (Einhalten der Essenszeiten, Orientierung im Hortgebäude, Begleiten zu Räumen, Sporthalle, Schwimmbad, Medienräumen, Sitzecken, Speiseräumen, Unterstützung von Toilettengänge bei Bedarf ohne pflegerische Aufwendungen, Aus- und Anziehen der Kleidung, Bereitlegen von Materialien zur Beschäftigung)
  • Beschäftigung im Hort (Unterstützung bei der Vermittlung von Wissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten entsprechend des Störungsbildes)
  • Einnahme von Mahlzeiten (Essen und Trinken in der Hortgruppe oder individuell, besondere Ess- und Trinkgewohnheiten beachten, Einhalten der Zeiten)
  • Hortende (Materialien in den Ranzen packen, Anziehen der Kleidung, Orientierung im Hortgebäude, Begleitung zum Bus oder Hort)

Finanzierung: Fachleistungsstunde