Begleiteter Umgang nach § 18(3) SGB VIII
Zielgruppen
für die Leistungen des begleiteten Umgangs sind:
- Kinder und Jugendliche, die Umgang zu einem Elternteil wünschen
- Eltern minderjähriger Kinder, die getrennt leben und die Schwierigkeiten bei der Kontaktanbahnung und/oder bei der Durchführung der Umgangsregelung haben und die allein nicht in der Lage sind eine einvernehmliche Regelung zu treffen oder einzuhalten.
- Großeltern, Geschwister, Pflegepersonen, sowie Personen (Ehegatten oder frühere Ehegatten eines Elternteiles), wenn der Umgang dem Kindeswohl dienlich ist und die Beteiligten sich außerstande sehen allein eine einvernehmliche Regelung zu treffen oder einzuhalten.
Ziele
Ziel des Begleiteten Umgangs ist es, durch fachlich fundierte Unterstützung das Konfliktpotential zwischen Eltern bzw. Bezugspersonen zu verringern und sie zu befähigen, den Umgang wieder eigenständig zu gestalten und zu akzeptieren.
Damit Kinder die Trennung/Scheidung ihrer Eltern besser verarbeiten können, ist es für sie wichtig, dass sie weiterhin zu beiden Eltern, Mutter und Vater, aber auch mit anderen wichtigen Bezugspersonen (z.B.: Geschwister, Großeltern, ehemalige Pflegeeltern) Kontakt haben dürfen.
Durch Beratung und/oder Durchführung des begleiteten Umgangs sollen folgende Ziele angestrebt werden:
- Aufbau und Erhalt des Eltern-Kind-Kontaktes nach einer Trennung/Scheidung (dieser Kontakt soll eine neue Chance erhalten)
- Verringerung der Konfliktpotentiale zwischen den Eltern/Umgangsberechtigten
- Befähigung der Eltern/Umgangsberechtigten, den Umgang wieder eigenständig zu gestalten und zu akzeptieren
- Befähigung der Eltern trotz Trennungskonflikten die elterliche Verantwortung so weit wie möglich gemeinsam zu praktizieren und einvernehmlich durch Beratung/Meditation zu erarbeiten.
- Sensibilisierung der Eltern für die Belange ihrer Kinder in der Trennungs- und Scheidungsphase
- Hilfe der Kinder zur Bewältigung der Trennungs- und Scheidungssituation
- Entwicklung der gesunden Identität binationaler Kinder, indem sie die jeweilige Kultur beider Elternteile positiv bewerten können
- Hilfestellung bei der Verarbeitung der gemeinsamen Begegnungen
Finanzierung
Entgelt Fachleistungsstunde